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Farina Graßmann - Autorin, Biologin & Naturfotografin - hält einen spannenden Vortrag und liest aus ihrem aktuellen Buch:
// True Crime in Nature //
Diebstahl, Mord und Trickbetrug - Kriminelle Machenschaften unter Tieren und Pflanzen
"Können Tiere von Natur aus böse sein? Überlebens- und Fortpflanzungsstrategien in der Natur sind das Ergebnis evolutionärer Anpassung. Somit sind die Beteiligten nicht wirklich Verbrecher. Die kriminellen Taten im Tier- und Pflanzenreich gehen weit über das Fressen und gefressen hinaus. Farina Graßmann geht raffinierten Täuschungsmanövern, hinterlistigen Fallen und dreisten Dieben auf den Grund und zeigt, welche Strategien dahinterstecken. Ein Buch von schwindelnden Schmetterlingen und jagenden Pflanzen. Ein Buch auf den Spuren von Tätern, die ihre Verbrechen verschleiern, und Opfern, die sich zu ihren schlimmsten Feinden hingezogen fühlen."
// www.farinas-fotokunst.de //
info@naturschutzverein-neandertal.de
Der Veranstalter (Naturschutzverein Neandertal e.V.) ist ein gemeinnütziger Verein gemäß § 52 AO. Die Veranstaltung ist umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 22 UStG.
// Allgemeine Geschäftsbedingungen //
(Stand 05/2025)
Die Inhalte sind vom Veranstalter (Naturschutzverein Neandertal e.V.) sorgfältig erwogen und geprüft.
1.) Preise
Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
2.) Stornierung
Die gebuchte Leistung kann zu folgenden Bedingungen storniert werden:
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro einbehalten.
Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden insgesamt 50% des Veranstaltungspreises einbehalten.
Ab 3 Tage (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Veranstaltungspreis einbehalten.
Stornierungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform (per E-Mail an: info@naturschutzverein-neandertal.de) und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch die Rückbestätigung durch den Veranstalter.
Unter folgenden besonderen Bedingungen besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung: bei Krankheit des Veranstalters, bei zu geringer Teilnehmer:innenzahl, bei Unwetterwarnung wie Sturm oder Gewitter oder bei höherer Gewalt. Diese Bedingungen bleiben für beide Vertragspartner:innen folgenlos, das heißt, die Veranstaltung entfällt ersatzlos und der Veranstaltungspreis wird zurückerstattet.
4.) Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Unfälle, die durch Dritte verursacht werden. Sei es während, vor oder nach der Veranstaltung noch während der An- und Abreise.
Die Teilnehmer:in übernimmt die volle Verantwortung für sich selbst und wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen im Wald waldtypische Gefahren bestehen (z.B. durch Astbruch, Zecken, etc.). Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass wetterangepasste Kleidung und geeignetes Schuhwerk für die Wanderungen im freien Gelände notwendig sind.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von von der Teilnehmer:in mitgebrachten Gegenständen. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters wird dadurch nicht berührt.
5.) Ausschluss der Teilnehmer:in
Die Teilnehmer:in kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
6.) Einverständniserklärung
Mit einer Buchung erklärt sich die Teilnehmer:in mit den Vertragsmodalitäten einverstanden und meldet sich damit verbindlich an.