Rausgegangen GmbH bietet als Dienstleistung die Abwicklung des Verkaufsprozesses und den anschließenden Versand von Online-Tickets für Veranstaltungen, Events und Zusammenkünfte aller Art an, welche im Folgenden zusammenfassend als Veranstaltungen bezeichnet werden. Dabei ist Rausgegangen GmbH ausdrücklich nicht der Veranstalter der Veranstaltung für die im Ticketshop oder auch im implementierten Ticket-Widget (im weiteren Verlauf als Ticketshop zusammengefasst) angebotenen Tickets, tritt aber eindeutig als Dienstleister zur Abwicklung des Verkaufsprozesses einschließlich des Versands des Online-Tickets auf.
(1) Das Angebot von Rausgegangen GmbH richtet sich ausdrücklich nur an volljährige sowie geschäftsfähige Verbraucher (im Sinne von §13 BGB) und Unternehmer (im Sinne von §14 BGB). Ein Nachweis über die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit kann jederzeit von Rausgegangen GmbH eingefordert werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Unternehmer ist hingegen eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Verbraucher und Unternehmer werden im weiteren Verlauf der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Kunde bezeichnet.
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketkäufer von Rausgegangen GmbH enthalten vorformulierte Vertragsbedingungen bzw. grundlegende Regeln und sonstige Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, welche von Rausgegangen GmbH vor Abschluss eines Vertrags an den Kunden gestellt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die von Rausgegangen GmbH an den Kunden erbrachte Dienstleistung und damit auf die Abwicklung des Verkaufsprozesses und anschließenden Versands von Online-Tickets für Veranstaltungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten generell ab ihrer Einbeziehung und des Weiteren auch für sämtliche weitere vom Kunden in Anspruch genommene Dienstleistungen.
(2) Das konkludente Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rausgegangen GmbH gibt der Kunde mit dem Klick des ,,Zur Bezahlung“ oder „Checkout“ Buttons im Verlauf des Bestellvorgangs.
Für die Veranstaltung können zusätzlich die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rausgegangen GmbH abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten, der die Möglichkeit besitzt weitere grundlegende Regeln für seine Veranstaltung festzulegen. Rausgegangen GmbH hat auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Regeln des Veranstalters keinen Einfluss. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Kunden sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Regeln des Veranstalters zu informieren.
(1) Der Veranstalter hat jederzeit das Recht den Ticketantrag von Kunden ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
(2) Der Veranstalter hat jederzeit das Recht seine Veranstaltung ohne Angabe eines wichtigen Grunds abzusagen. Für die daraus möglicherweise entstandenen Forderungen haftet unter Umständen der Veranstalter und nicht Rausgegangen GmbH.
(3) Die Hausrechte des Veranstalters werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder beeinflusst noch berührt.
(1) Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Erwerb eines Tickets.
(2) Der Veranstalter behält sich vor Alterseinschränkungen für die Kunden vorzunehmen, die für die Teilnahme an der Veranstaltung als Voraussetzung gelten.
(3) Angaben des Kunden müssen verpflichtend stets wahrheitsgemäß und korrekt sein. Eine Überprüfung kann durch Rausgegangen GmbH durchgeführt und Ticketkäufe bei der Detektion von unwahrheitsgemäßen oder nicht korrekten Angaben vorweg abgelehnt oder storniert werden. Wird dem Kunden die Eintragung von unwahrheitsgemäßen oder unkorrekten Angaben bewusst, muss er diese dem Veranstalter unverzüglich melden.
(4) Alle Informationen, die zum Abschluss des Vertrags notwendig sind und zusätzlich veranstaltungsbezogene Informationen werden von dem Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung ohne den Einfluss von Rausgegangen GmbH eingepflegt. Damit sind unter anderem Preise, Anzahl der Tickets, Zahlungsmittel und der Leistungsumfang gemeint.
(1) Der Veranstalter und der Kunde stellen die beteiligten Vertragsparteien bei Abschluss des Bestellvorgangs und dem damit einhergehenden Abschluss eines Kaufvertrags dar.
(2) Vertragsgegenstand ist der Erwerb eines Tickets, dass die Teilnahme an einer Veranstaltung eines Veranstalters ermöglicht. Alle weiteren Rechte und Pflichten sowie die Verteilung von wichtigen Informationen in Bezug auf die Veranstaltung unterliegen zusätzlich dem jeweiligen Veranstalter und sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zu entnehmen.
(1) Der Kunde wählt für die Veranstaltung die Anzahl der Tickets und die jeweilige Ticketkategorie aus, bevor er mit dem Button ,,Weiter“ bestätigt. Anschließend gibt der Kunde seinen Namen und seine E-Mail-Adresse ein, bevor er zum Bezahlvorgang weitergeleitet wird.
(2) Der Kunde gibt nach Akzeptanz der Datenschutzerklärung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen während des Bezahlvorgangs für die intendierte Veranstaltung mit dem Klick auf den abschließenden Button als Zahlungsbestätigung für die jeweilige Zahlmethode ein bindendes Angebot ab. Dieses wird erst durch die Zusendung der Bestätigungsmail inklusive des Online-Tickets durch das Zentrale-Tool angenommen und es kommt ein Vertrag zwischen beiden Vertragsparteien (Kunde und Veranstalter) zustande.
(3) Bei erfolgreichem Vertragsabschluss und unmittelbar nach der Bezahlung erhält der Kunde eine Bestätigungsmail mit einem separaten Downloadlink für das Ticket. Das Ticket ist ebenso als Anlage im PDF-Format enthalten. In §9 finden sich alle im Ticket enthaltenen Angaben.
(4) Die Bestätigungsmail enthält ebenso einen Link zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(5) Dem Kunden wird nur Einlass gegen Vorlage des entsprechenden Tickets gewährt. Das Ticket kann für die Veranstaltung selbst ausgedruckt werden und muss mitgebracht oder über das eigene Smartphone (Internetzugang des Kunden und Zugang zum eigenen Mailpostfach vorausgesetzt) für den Einlass eingescannt werden. Der Veranstalter hat das Recht dem Kunden den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, falls dieser sein Ticket nicht vorzeigen kann. Der Name und die E-Mail-Adresse des Käufers reicht nicht zum Einlass aus. Sollte die E-Mail bzw. der Downloadlink den Kunden nicht erreichen so ist der Kunde verpflichtet sich aktiv beim Veranstalter zu melden.
(1) Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus der Multiplikation von Anzahl der bestellten Tickets mit dem Einzelpreis des jeweiligen Tickets. Der Gesamtkaufpreis wird einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt, die schon zuvor mit einberechnet wird. Die enthaltene Mehrwertsteuer wird für den Kunden auf der Rechnung, für die direkt nach dem Zahlvorgang eine Anforderungsmöglichkeit besteht, angezeigt.
(2) Grundsätzlich stehen PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, giropay und der Kauf auf Rechnung als Zahlungsmodalitäten zur Auswahl. Es entstehen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten durch die Auswahl unterschiedlicher Zahlungsweisen. Die Auswahl der für den Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsmodalitäten obliegt dem Veranstalter.
(3) Der Gesamtkaufpreis ist direkt zum Abschluss des Kaufprozesses und damit nach Ticketauswahl und Eingabe der persönlichen Daten mit der Auswahl des „Zur Bezahlung“-Buttons zu entrichten und für eine erfolgreiche Abwicklung notwendig. Eine Ausnahme davon stellt der Rechnungskauf dar.
(4) Rausgegangen GmbH übernimmt keinerlei Kosten für den für die Bestellung von Tickets notwendigen Internetzugang des Kunden. Dieser wird von dem Internetprovider des Kunden an den Kunden zur Verfügung gestellt und ist kostenpflichtig.
(1) Das Ticket enthält den Namen des Kunden, das Kaufdatum, den Namen der Veranstaltung, den Veranstaltungsort, den Veranstaltungszeitraum, das Veranstaltungsdatum, den zum Einlass notwendigen QR-Code sowie eine TicketID. Dies gilt, sofern der Veranstalter keine aktiven Änderungen am Ticket vorgenommen hat.
(2) Die Gültigkeit des Tickets bezieht sich auf den Veranstaltungszeitraum, welcher vorher von dem Veranstalter festgelegt wurde. Anschließend verliert das Ticket seine Gültigkeit.
(3) Wurde der QR-Code einmal entwertet, kann man ihn nicht ein zweites Mal einlösen, es sei denn der QR-Code wird von dem Veranstalter zurückgesetzt. Jedes Ticket ist mit einem individuellen QR-Code versehen.
(1) Der Versand des Tickets erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs an die E-Mail-Adresse, die von dem Kunden zu Beginn des Bestellprozesses angegeben wurde. Dabei erhält der Kunde das Ticket zum einen im Anhang und zum anderen als separaten Link in der E-Mail. Für die Korrektheit der angegeben E-Mail-Adresse ist der Kunde selbst verantwortlich. Fehler in den Angaben sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Bei nicht erfolgtem Versand aufgrund von fehlerhaften Angaben haftet Rausgegangen GmbH nicht. (3) Es erfolgt kein postalischer Versand und damit entfallen auch jegliche Versandkosten.
Im Fall von einer nicht erbrachten Zahlung, sei es durch technische oder sonstige Probleme, die in der Schuld oder nicht in der Schuld des Kunden liegen, hat der Veranstalter jederzeit das Recht das Ticket zu stornieren. Liegt die Schuld bei dem Kunden, kann unter Umständen eine Stornogebühr von dem Veranstalter erhoben werden.
Die Tickets bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang Eigentum des Veranstalters.
(1) Für die Verfügbarkeit von Tickets gilt, dass diese im Normalfall, sobald das Kontingent erschöpft ist, nicht mehr für den Erwerb zur Verfügung stehen und kein Vertrag zustande kommen kann.
(2) Tickets werden in haushaltsüblichen Mengen mit einer mit einer beschränkten Maximalmenge, die vom Veranstalter festgelegt wird, vergeben. Der Kunde darf weiterhin mehrere Transaktionen, die in der Summe noch immer haushaltsübliche Mengen nicht überschreiten dürfen, durchführen.
(3) Für die Verfügbarkeit von Rausgegangen GmbH gilt, dass Rausgegangen GmbH im Sonderfall ohne Angabe von Gründen die Dienstleistung jederzeit und ohne Ankündigung teilweise oder komplett einstellen kann.
(1) Unter Verlust ist das versehentliche Löschen oder Nichtauffinden der Bestätigungs-E-Mail, welche das Ticket im Anhang und einen separaten Ticket-Link enthält, gemeint. Der Verlust eines Tickets ist dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
(2) Bei Verlust können die Tickets bis maximal 48 Stunden vor der Veranstaltung bei dem Veranstalter direkt noch einmal angefordert werden. Der Versand erfolgt wieder auf elektronischem Weg über E-Mail. Rausgegangen GmbH ist ausdrücklich nicht für den Ersatz des Tickets verantwortlich.
Das Widerrufsrecht kann nach §312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB vorzeitig erlöschen, wenn es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen exakt festgelegten Zeitraum oder spezifischen Termin vorsieht. Somit erlischt das Widerrufsrecht von Rausgegangen GmbH direkt nach Erbringung der Dienstleistung bzw. nach Erhalt des Online-Tickets.
(1) Fehlerhaft ausgestellt Tickets können bis zu maximal 48 Stunden vor der Veranstaltung direkt von dem Veranstalter korrigiert und neu versandt werden. Die Überprüfung der Richtigkeit obliegt dem Kunden.
(2) Die Anerkennung und Abwicklung von eventuellen Erstattungen von bereits gezahlten Tickets auf Grund von sonstigen Gründen seitens des Kunden oder des Veranstalters liegt allein beim Veranstalter. Es gelten somit die Angaben zu Rückgaben und Erstattungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Etwaige Ansprüche auf Aufrechnung und Zurückbehaltung unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und müssen individuell und unabhängig von Rausgegangen GmbH mit diesem geklärt werden.
(1) Missbrauch der Dienstleistungen von Rausgegangen GmbH führt zu einem unverzüglichen Verlust der von Vertragsgegenständen, Tickets und sämtlichen Forderungen des Missbrauchenden.
(2) Ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rausgegangen GmbH führt ebenso zu einem unverzüglichen Verlust von Vertragsgegenständen, Tickets und sämtlichen Forderungen des Verstoßenden.
(3) Ein Missbrauch und / oder Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rausgegangen GmbH kann zur Zutrittsverweigerung einer Veranstaltung und des Gültigkeitsverlusts des Tickets führen.
(4) Die Rückerstattung im Fall von bereits gezahlten Tickets bei Missbrauch und Verstößen kann stillschweigend (konkludent) durch die Erstattung des bereits gezahlten Betrages ohne einer möglichen Anwendung von §350 BGB erfolgen.
(1) Für alle Kunden gilt, dass Tickets personalisiert werden. Sichtbarer persönlicher Datensatz auf dem Ticket ist der vollständige Name des Kunden.
(2) Kauft ein Kunde mehrere Tickets, so steht dessen Name auf all diesen.
(3) Sofern es nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters anders vorgesehen ist, ist ein Ticket grundsätzlich nicht personengebunden. Der Veranstalter hat jedoch ausdrücklich die Möglichkeit Tickets an Personen zu binden oder auch weitere Informationen pro Person abzufragen. Dies ist den Informationen zur Veranstaltung zu entnehmen. Sollte der Veranstalter jedoch keine weiteren Daten erheben, ist der für den Einlass ausschlaggebende Faktor nicht der sich auf dem Ticket befindende Kundenname, sondern ob ein Ticket mit gültigem QR-Code vorliegt oder nicht. Davon bleibt das Recht des Veranstalters das erforderliche Mindestalter anhand eines amtlichen Ausweises zu kontrollieren unberührt. Weiterhin bleibt die Verweigerung des Zutritts aus sonstigen Gründen unberührt.
(1) Die Übertragung von personalisierten Tickets im Sinne von Weiterverkauf oder kostenloser Weitergabe wird ohne die Einbindung von Rausgegangen GmbH durchgeführt, da ausschließlich der sich auf dem Ticket befindende QR-Code als Zugangsmittel zu der Veranstaltung benötigt wird. Somit werden die Rechte und Pflichten inklusive des Rechts zum Zutritt für die Veranstaltung aus dem Vertrag zwischen Kunde und Veranstalter durch eine einfache Weitergabe des Tickets auf Dritte übertragen. Dies gilt, sofern es keine anderen Bestimmungen seitens des Veranstalters gibt.
(2) Kostenpflichtige Tickets dürfen unter Umständen weiterverkauft werden, aber unterliegen bei gewerblicher Nutzung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Verkauf von kostenlosen Tickets ist ausdrücklich verboten. Werden kostenlose Tickets dennoch verkauft, kann eine Vertragsstrafe von fünftausend (5.000) Euro verhängt werden exklusive zusätzlicher Schadensersatzansprüche des Veranstalters. Dies gilt, sofern es keine anderen Bestimmungen seitens des Veranstalters gibt.
(1) Rausgegangen GmbH versucht nach bestem Wissen und Gewissen den Service bereitzustellen und eine erfolgreiche Durchführung der Transaktion zu gewährleisten. Der Kunde ist dennoch dazu verpflichtet fehlerhafte Abbuchungen oder unvollständige Transaktionen direkt nach Bekanntwerden dem Veranstalter anzuzeigen.
(2) Im Fall von möglich auftretenden technischen Problemen, und damit verbunden Probleme bei Transaktionen und dem Versand von Tickets, übernimmt Rausgegangen GmbH keine Haftung. Hierzu zählen unter anderem die versehentliche Überschreitung von Kontingenten.
(3) Rausgegangen GmbH übernimmt keine Haftung bei Ausfall der Webseite durch Überlastung oder ähnlichen Problemen wie Verzögerungen bei Übertragungen, fehlerhafte Übertragungen und sonstigen Ausfällen.
(4) Die Rückerstattung im Fall von bereits gezahlten Tickets bei technischen Problemen kann stillschweigend (konkludent) durch die Erstattung des bereits gezahlten Betrages ohne einer möglichen Anwendung von §350 BGB erfolgen.
(1) Rausgegangen GmbH haftet nach §434 ff. BGB sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rausgegangen GmbH keine anderen Vorschriften diesbezüglich enthalten. Gewährleistungsansprüche des Kunden an Dritte können nicht abgetreten werden.
(2) Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungspflicht von Rausgegangen GmbH für Unternehmen als Kunden ist auf 12 Monate mit Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist beschränkt.
(1) Rausgegangen GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Rausgegangen GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Rausgegangen GmbH beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von Rausgegangen GmbH garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder aus arglistigem Verhalten von Rausgegangen GmbH resultieren.
(2) Rausgegangen GmbH haftet zusätzlich unbeschränkt für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit von Rausgegangen GmbH, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
(3) Für Schäden, die durch Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten aufgrund von leichter Fahrlässigkeit entstanden sind, haftet Rausgegangen GmbH der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten versteht man solche Pflichten, die die Erfüllung eines Vertrages überhaupt erst ermöglichen und diejenigen, auf deren Einhaltung man als Vertragspartei vertrauen kann.
(4) Rausgegangen GmbH wird garantiert die Leistung von Dritten überprüfen und bei Nichtleistung nach Evaluation von Handlungsalternativen die bestmögliche Auswahl zur Beseitigung der Nichtleistung treffen und Gegenmaßnahmen einleiten.
(5) Rausgegangen GmbH haftet nicht für 1. Körperschäden, die der Kunde während des Besuchs der gebuchten Veranstaltung erleidet. 2. Personen- und Sachschäden, die der Kunde während des Besuchs der gebuchten Veranstaltung verursacht. Der Kunde stellt Rausgegangen GmbH von jeder unberechtigten Inanspruchnahme Dritter inklusive allen entstehenden Aufwendungen und Kosten für Rechtsverfolgung frei. 3. Schaden an und oder dem Verlust von Sachen und Gegenständen, die der Kunde während des Besuchs der gebuchten Veranstaltung mitgebracht, hinterlassen oder vergessen hat. 4. den Ausfall oder Abbruch von Veranstaltungen aus sonstigen Gründen, wie zum Beispiel höhere Gewalt. 5. fehlerhafte Informationen aller Art seitens des Veranstalters, wie zum Beispiel terminliche Änderungen oder den Ausfall einer Veranstaltung. Die vollständige Verantwortlichkeit über die Richtigkeit der Informationen liegt allein bei dem Veranstalter. 6. Schaden, der durch die Eingabe von unwahrheitsgemäßen oder unkorrekten Angaben von dem Kunden entstanden ist. 7. Schaden, der aufgrund von Ausfällen der Server oder anderen Begebenheiten, die nicht in der Macht von Rausgegangen GmbH stehen, entstanden ist.
(6) Gegenüber Unternehmen verjähren Mangelansprüche innerhalb von maximal 12 Monaten und darüberhinausgehende Ansprüche werden von Rausgegangen GmbH ausdrücklich nicht übernommen. Mangelansprüche verfallen nach dem Veranstaltungsdatum, sofern dieses vor den bzw. innerhalb der 12 Monate liegt.
(7) Alle Haftungsbeschränkungen haben zusätzlich Gültigkeit für sämtliches Personal, das sich in einem Angestelltenverhältnis mit Rausgegangen GmbH befindet und Personen, die im Auftrag von Rausgegangen GmbH handeln.
Für den Datenschutz gelten die separaten Datenschutzbestimmungen von Rausgegangen GmbH. Die Datenschutzbestimmungen können am unteren Ende jeder Webseite, die im Zusammenhang mit Rausgegangen GmbH steht, aufgerufen und eingesehen werden.
(1) Für die von Rausgegangen GmbH erbrachten Dienstleistungen gelten ausnahmslos die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rausgegangen GmbH und nicht die von Kunden.
(2) Der Kunde stimmt zu, dass die von ihm während des Kaufprozesses bereitgestellten Daten von Rausgegangen GmbH nach Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes erhoben, auf Datenträgern gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.
(3) Soweit keine anderen Vereinbarungen bestehen, kann Rausgegangen GmbH alle rechtgeschäftlichen Erklärungen dem Kunden via E-Mail an seine bei der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse zukommen lassen, wobei der Zugang im Postfach des Kunden als entscheidend für den Status „zugegangen“ ist.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort für alle Streitigkeiten in Köln.
(5) Bei eventueller Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die restlichen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor wirksam und werden von der zuvor angesprochenen Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit nicht berührt. Vertragspartner werden dazu verpflichtet die unwirksamen Regelungen durch wirksame und unvollständige durch vollständige zu ersetzen und zwar durch jene, die dem gewollten Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.